Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg wurde nach jahrelangen intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.
Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Baden-Württemberg“ (EG-TV Nr. 6 G BW) mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis vom 08.09.2023, tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 5 G vom 5.4.1991 (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.
„Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten in Baden-Württemberg zum 01.01.2024 (Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6G)“ weiterlesen