Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten in Baden-Württemberg zum 01.01.2024 (Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6G)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg wurde nach jahrelangen intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Baden-Württemberg“  (EG-TV Nr. 6 G BW) mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis vom 08.09.2023, tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 5 G vom 5.4.1991 (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

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Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) zum 01.01.2024

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Hessen wurde nun nach intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Hessen“ vom 17.07.2023 mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

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Anforderungen an Kommunen bei der Umsetzung des HinSchG

Nachdem am 02. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten ist, sind deutschlandweit Kommunen mit den einhergehenden gesetzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zwar bedeutet die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie einen weiteren Schritt in Richtung Verbesserung des Schutzes von Personen, die Rechtsverstöße melden, allerdings stellt es die Kommunen auch vor neue Probleme im Rahmen ihrer Umsetzung.

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Neues Entgeltgruppenverzeichnis der handwerklichen Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag zum 01.01.2020)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Bayern wurde nun nach drei Jahren intensiver Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Bayern“ vom 27.01.2020 und das entsprechende Entgeltgruppenverzeichnis, tritt rückwirkend ab 01.01.2020 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

Eine Antragstellung des Arbeitnehmers zur Überleitung anhand der neuen tariflichen Eingruppierungsmerkmale war nicht notwendig. Den Arbeitgebern war für das Überleitungsverfahren, die Prüfung und Mitteilung etwaiger Höhergruppierungen eine Frist bis zum 15.05.2021 eingeräumt gewesen. Die bisherige Eingruppierung hat hierbei Bestandschutz, solange sich die auszuübende Tätigkeit nicht eingruppierungswirksam ändert.

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Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) ab dem 01.01.2021

Mit der Tarifeinigung 2019 kam es zu Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (EntgO TV-L), welche bereits zum 1.1. 2019 und dem 1.1.2020 Neuerungen mitbrachte und nun Änderungen rückwirkend zum 1.1.2021 aufweist, die umzusetzen sind um eine tarifkonforme Bezahlung aller Landesbeschäftigten zu gewährleisten.

Die Änderungen der Entgeltordnung und somit der Eingruppierungsmerkmale seit 1.1.2019 betreffen u.a. auch den Bereich der Techniker sowie die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Einführung der Entgeltgruppen 9a, 9b, 5 Fallgruppe 1, etc.). Ebenso ergaben sich grundlegende Änderungen durch strukturelle Vereinfachungen bzw. Neufassungen (Beschäftigte in den Pflegediensten) sowie die Ablösung bisheriger Entgeltgruppen (Sozial- und Erziehungsdienst).

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Von Tübingen bundesweit für Kommunen tätig

Die Firma HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH Tübingen, ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf Dienstleistungen für die öffentliche Hand spezialisiert hat. Gegründet in Tübingen vor 40 Jahren, betreuen wir Regionale Zweckverbände, Kommunen, Kreisverwaltungen und Ministerien.
Von unserem Hauptsitz in Tübingen und der Niederlassung in Leipzig erarbeiten wir – regional und bundesweit – individuelle Lösungen in den Bereichen des kommunalen Finanzwesens, der Organisation, der Geoinformation, der IT und des Internets.

Wir beteiligen uns an dem Klimapakt der Stadtverwaltung Tübingen und der Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“. Dafür optimieren laufend unser Mobilitätskonzept in Richtung Klimafreundlichkeit.

HEYDER+PARTNER Tübingen

Tübingen – die kleine große Stadt

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Sehen Sie in dem Imagevideo der Stadt Tübingen ein Einblick in unsere Heimatstadt.

Untersuchung zur Einführung von Telearbeitsplätzen

Die Telearbeit ist im Zuge der Digitalisierung zum festen Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung geworden. Kommunen können angesichts des drohenden Fachkräftemangels, sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und so qualifizierte Mitarbeiter für ihre Verwaltung gewinnen und langfristig binden. Darüber hinaus ergibt sich für den Arbeitnehmer eine örtlich flexible Arbeitsgestaltung, welche auch für den Arbeitgeber einen vollumfassenden Vorteil darstellt.

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Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

Verpflichtung zur genauen systemischen Erfassung der täglichen Arbeitszeit

Mit aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zur Arbeitszeiterfassung (Urteil vom 14.05.2019 – Az.: C-55/18) sind auch kommunale Arbeitgeber verpflichtet, künftig die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer mit einem System zur Arbeitszeiterfassung festzuhalten.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Einhaltung der täglich und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie der Pausen- und Ruhezeiten der Mitarbeiter, gerade auch bei individuellen flexiblen Arbeitsmodellen wie bspw. Home-Office oder Außendiensten, sicherzustellen sind die Kommunen gehalten Ihre Arbeitszeitdokumentation systemisch aber praktikabel und im Rechtsrahmen zu gestalten.

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Kooperationskonzept für die Zukunft der Bauhöfe

Gleich zwei Förderbescheide in Höhe von 71.400 Euro und von 35.700 Euro haben die zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Würzburger Norden am 24. April vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken erhalten.
Ziel des Bauhofkonzeptes ist es, zunächst eine Basisanalyse pro Bauhof vorzunehmen und dann Vorschläge für die Optimierung und die zukünftige Zusammenarbeit der Bauhöfe zu machen. Mit der Erarbeitung ist die Betriebswirtin und Erziehungswissenschaftlerin Christel Haupt von der Kommunalberatungsfirma Heyder & Partner mit Hauptsitz in Tübingen beauftragt, die bereits mehr als 120 Bauhöfe bundesweit untersucht hat.

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Urlaub Arbeitnehmer

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zum Jahresurlaub (Urteile vom 6.11.2018 – Az.: C-619/16; C-684/16 und Az.: C-569/16; C-570/16) sind Kommunen bereits jetzt angehalten, künftig langfristig zu planen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Urlaubsplanung der Mitarbeiter, gerade bei der Einbindung von Teilzeitbeschäftigten, nicht zu gefährden.

Durch die Unionsrechtsprechungen des EuGH vom 6. November 2018 sind den nationalen Regelungen entgegenstehende Rechtslagen zum Jahresurlaub eingetreten.

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Das neue Firmen-E-Auto ist da

HEYDER + PARTNER macht blau – und zwar in Weiß. Mit unserem neuen Renault Zoe als Firmenwagen können wir nun alle Ortstermine in einem Umkreis bis zu 150 km völlig emissionslos erreichen. Damit wollen wir im Rahmen des Klimapaktes mit der Stadtverwaltung Tübingen einen weiteren Schritt gehen unser Mobilitätskonzept in Richtung Klimafreundlichkeit zu optimieren.

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HEYDER + PARTNER macht auch blau

Im Frühjahr 2008 wurde die Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ von Oberbürgermeister Boris Palmer ins Leben gerufen. Das Ziel der Kampagne sind die Förderung des Engagements für den Klimaschutz und das Einsparen von Energie. In vier Jahren soll 25 Prozent weniger Kohlendioxid ausgestoßen werden als im Jahr 2014. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadtverwaltung Tübingen mit mehreren Firmen einen Klimapakt geschlossen. Wir sind dabei!

Mit dem Beitritt zum Klimapakt stehen wir nun vor der Herausforderung, ein klimafreundliches Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Mit der Einführung des Jobtickets haben wir schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Für Besorgungen in Tübingen verwenden wir ein Firmenfahrrad. Für die Termine in der näheren Umgebung wird ein Elektrofahrzeug angeschafft. Über weitere Schritte hin zu einem nachhaltigen Mobilitätskonzept werden wir Sie hier auf unserer Homepage informieren.

Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr

Eine rechtssichere Kalkulation bildet die Grundlage zur Erstellung eines – einem Widerspruch standhaltenden – Kostenbescheides für die Leistungen der Feuerwehr.

Nach jeweiligem Landesrecht können Kommunen Kostenersätze bzw. Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr erheben. Eine möglichst hohe Kostendeckung kann nur durch die Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten und die korrekte Zuordnung dieser zu den Bereichen Personal und Fahrzeuge erreicht werden. Der Gesetzgeber verlangt zudem eine Unterscheidung zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten.

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Einführung Doppik

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)

Durch Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz (IMK) vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zu einer ressourcenorientierten und outputgesteuerten Form der kommunalen Rechnungslegung geebnet. Die einzelnen Bundesländer haben diese Zielvorgabe unterschiedlichst umgesetzt.

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Firmenjubiläum

Firmenjubiläum – 25 Jahre HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH

Im Frühjahr 1991 wurde die Firma HEYDER+PARTNER als Gesellschaft für Kommunalberatung mit Firmensitz in der Universitätsstadt Tübingen eingetragen. Bereits in den frühen 80er Jahren existierten Vorläufer der heutigen Firma.

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Neue Entgeltordnung für den TV-L

Neue Entgeltordnung für den TV-L tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

Zum 1. Januar 2012 wurde die lange in Aussicht gestellte Entgeltordnung für die Beschäftigten im TV-L redaktionell abgeschlossen und konnte in Kraft treten. Diese neue Entgeltordnung entfaltet ihre Wirkung zunächst ausschließlich für neu eingestellte Kräfte sowie bei der Übertragung einer anderen Tätigkeit ab dem 1. Januar 2012. Das heißt grundsätzlich muss kein Beschäftigter auf Grund des In-Kraft-Tretens der Entgeltordnung neu eingruppiert werden. Aber: alle bis zum 31.12.2011 eingestellten Beschäftigten können bei unverändert ausgeübter Tätigkeit bis zum 31.12.2012 beantragen, nach dem neuen Tarifrecht behandelt zu werden, wenn sich daraus eine Höhergruppierung ergibt.

Die bisherigen Eingruppierungsvorschriften der §§ 22 und 23 des BAT wurden inhaltlich unverändert in den Tarifvertrag der Länder eingefügt. Daher bleibt es auch bei den bisherigen Eingruppierungsgrundsätzen, dazu gehört neben der Maßgeblichkeit der Arbeitsvorgänge auch die Eingruppierungsautomatik des § 22 BAT.

Durch die Wiedereinführung des Bewährungsaufstiegs in den Entgeltgruppen 2-8 im Bereich der Anlage 1a zum BAT wird für diese Beschäftigten ein Vorteil durch die neue Entgeltordnung entstehen. Gleiches gilt für bestimmte Fallgruppen im ingenieurtechnischen Bereich. Auch Laboranten, staatl. geprüfte Techniker sowie technische Assistenten und Fremdsprachenassistenten werden durch die Regelung der neuen Entgeltordnung profitieren.

Gerne steht Ihnen unser Haus für eine tarifrechtliche Beratung sowie für eine umfassende Stellenbewertung zur Verfügung.

Für die Kontaktaufnahme benutzen Sie einfach unser E-Mail-Formular oder rufen Sie uns an: 07071 9795-0.

Firmenjubiläum

Firmenjubiläum – 25 Jahre HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH

Als kompetenter Partner an der Seite der Kommunen

Im Frühjahr 1991 wurde die Firma HEYDER+PARTNER als Gesellschaft für Kommunalberatung mit Firmensitz in der Universitätsstadt Tübingen eingetragen. Bereits in den frühen 80er Jahren existierten Vorläufer der heutigen Firma.

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Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) – Entwicklung und momentaner Stand Juni 2015

Durch Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz (IMK) vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zu einer ressourcenorientierten und outputgesteuerten Form der kommunalen Rechnungslegung geebnet. Die einzelnen Bundesländer haben diese Zielvorgabe unterschiedlichst umgesetzt.
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