Neues Entgeltgruppenverzeichnis der handwerklichen Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag zum 01.01.2020)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Bayern wurde nun nach drei Jahren intensiver Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Bayern“ vom 27.01.2020 und das entsprechende Entgeltgruppenverzeichnis, tritt rückwirkend ab 01.01.2020 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

Eine Antragstellung des Arbeitnehmers zur Überleitung anhand der neuen tariflichen Eingruppierungsmerkmale war nicht notwendig. Den Arbeitgebern war für das Überleitungsverfahren, die Prüfung und Mitteilung etwaiger Höhergruppierungen eine Frist bis zum 15.05.2021 eingeräumt gewesen. Die bisherige Eingruppierung hat hierbei Bestandschutz, solange sich die auszuübende Tätigkeit nicht eingruppierungswirksam ändert.

Zur erstmaligen Bewertung und bei Veränderung der Tätigkeiten sollte eine tarifliche Überprüfung erfolgen.

HEYDER+PARTER hilft bei der Vornahme von Stellenbewertungen

Unser Haus bietet Ihnen hierbei gezielte Hilfe zur Stellenbewertung der einzelnen individuellen Fälle, wenn die bisherige Eingruppierung nicht formell mittels Bewertung festgestellt oder die Überleitung nicht eindeutig dokumentiert ist.

Auch bei Veränderung der Tätigkeiten oder der Neubewertungen, auf Grundlage der aktuellen und neuen Tarifbestimmungen, nehmen wir die Stellenbewertung oder Überprüfung gerne für Sie vor.

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