Dienstanweisung und KI

Welche Vorgaben müssen Kommunen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) beachten. Wir helfen Ihnen weiter bei allen Fragen zu Dienstanweisungen zum Umgang mit KI‘s.

FAQ | Häufige Fragen zu KI in Kommunen

Darf ich ChatGPT/ KI-Programme bei der Arbeit verwenden?

Mitarbeitende müssen Ihre Arbeitsleistung grundsätzlich höchstpersönlich erbringen gem. § 613 BGB. Es ist zwar erlaubt, dass der Mitarbeitende zur Bewältigung der Aufgaben Hilfsmittel einsetzt, dazu zählt jedoch nicht, dass eine KI vollständige Arbeitsergebnisse erbringt.

Dies kann rechtliche Konsequenzen für den Mitarbeitenden haben und zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Wie kann ich KI-Programme bei der Arbeit einsetzen?

Ein KI-Programm kann eine Formulierungshilfe bei der Arbeit sein, bestimmte Verfahren automatisieren, abgelegte Daten organisieren, Besprechungsprotokolle erstellen, usw. 

Der Einsatz von KI-Programmen ist facettenreich.

Kann ich mich auf die Informationen/ Ergebnisse einer KI verlassen?

Grundsätzlich gilt, dass die von einer KI erlangten Informationen und Ergebnisse immer zu überprüfen sind. Auch die Aussagen einer KI können fehlerhaft oder frei erfunden sein.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung?

Bei dem Einsatz von KI-Programmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist insbesondere auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu achten, sowie auch auf die bereits in Kraft getretenen Regelungen aus der KI-Verordnung vom 13. Juni 2024 (Verordnung EU 2024/1689).

Ist der Einsatz einer KI mit dem Datenschutz vereinbar?

Dies ist stark vom Einzelfall abhängig sowie davon, welches KI-Programm genutzt wird, da diese unterschiedlich aufgebaut sind. Insbesondere bei der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden, da sonst zum Teil schwerwiegende rechtliche Konsequenzen drohen können.

Müssen Kommunen Dienstanweisungen zum Umgang mit KI‘s erlassen?

Nein, es besteht keine Verpflichtung eine Dienstanweisung zum Umgang mit KI-Programmen zu erlassen. Allerdings wäre es ratsam eine solche zu erstellen. Nur durch klare Regelungen können datenschutzrechtliche Pannen verhindert bzw. minimiert werden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.

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