Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein bedeutender Schritt in der Förderung von Transparenz und Integrität und bringt für Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland wesentliche Neuerungen mit sich. 

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden auch Kommunen verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, die es Mitarbeitenden ermöglicht, Verstöße und Missstände sicher und geschützt zu melden. Diese Verpflichtung bietet Kommunen die Chance, dass Transparenz und Vertrauen in der öffentlichen Verwaltung gestärkt werden.

Unsere Dienstleistung bietet eine umfassende Lösung zur Implementierung und Verwaltung dieser internen Meldestellen, um den Anforderungen des HinSchG gerecht zu werden. Wir unterstützen Kommunen dabei, ein sicheres, benutzerfreundliches und anonymes Meldesystem zu schaffen, das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden stärkt. Mit unserer Expertise im Datenschutz können wir sicherstellen, dass Ihre Kommune bzw. öffentliche Einrichtung die Best Practices in Bezug auf den Hinweisgeberschutz implementiert.

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