Gesplittete Abwassergebühr

Allgemeines

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 müssen sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg gemäß der Entscheidung des VGH Mannheim vom 11. März 2010 (Az.: 2 S 2938/08) die gesplittete Abwassergebühr einführen.

HEYDER+PARTNER hat in zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland bereits ein Gebührensplitting eingeführt und führt seit der geänderten Rechtsprechung 2010 in Baden-Württemberg für ca. 200 weitere Kommunen die gesplittete Abwassergebühr ein. Zu unseren Kunden gehören z.B. Städte wie Reutlingen, Heilbronn, Böblingen, Heidenheim, Waiblingen und viele mehr.

Durch intelligente Einführungsstrategien lassen sich erhebliche Kosten für die Gebührenzahler einsparen und gleichzeitig die Bearbeitungszeiträume des Projekts reduzieren.

Unser Haus führt sämtliche anerkannte und rechtssichere Verfahren für das Abwassergebührensplitting komplett durch und berät Sie gerne bei der Entscheidungsfindung des für Ihre Gemeinde angemessenen Verfahrens.

In Baden-Württemberg werden überwiegend folgende Modelle für die Ermittlung der abflussrelevanten Fläche für die Kalkulation der Regenwassergebühr gewählt:

  • GAB-Verfahren: Basisauswertung ALK + Ermittlung abflussrelevanter Flächen über Abflussfaktoren – Korrektur durch Möglichkeit der Selbsterhebung der Gebührenpflichtigen – auch ALK-Verfahren mit Beiwerten)
  • Digitalisierungsverfahren: Erhebung abflussrelevanter Flächen über digitale Auswertung georeferenzierter Orthofotos
  • Selbstauskunftsverfahren: Basisauswertung ALK + Selbsteinschätzung/Selbsterhebung befestigter Flächen der Gebührenpflichtigen