- Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen
- Durchführung einer projekt-begleitenden Telefonhotline
- Durchführung von Bürgersprechstunden
- Mitarbeiterschulungen
- Satzungsgrundlagen / Beschlussgrundlagen für den Gemeinderat
Um die Flächenberechnung durchführen zu können muss die Grundlage für die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Flächen auf den Flurstücken geschaffen werden. Denn in Abhängigkeit zur Oberflächenbeschaffenheit gelangt unterschiedlich viel Niederschlagswasser in die Kanalisation. Demnach müssen unterschiedliche Gewichtungen festgelegt werden, die Eingang in die Abwassersatzung finden. Sogenannte Abflussfaktoren werden festgelegt.
Ansatzfähiger Aufwand
Die ansatzfähigen Kosten werden grundsätzlich auf Basis der aktuellen Ansätze des Verwaltungshaushalts eingestellt und ggf. einzelne Aufwandspositionen (z.B. Personalkosten) unter Zugrundelegung von Steigerungsraten auf den künftigen Kalkulationszeitraum hochgerechnet. Diesbezüglich sowie bezüglich evtl. absehbarer Abweichungen von Kostenpositionen gegenüber den aktuellen HH-Ansätzen ist eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.
Die kalkulatorischen Kosten werden auf Grundlage des aktuellen Anlagenachweises ermittelt. Zur Berechnung der betreffenden Kosten für den künftigen Kalkulationszeitraum wird eine fiktive Fortschreibung des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum geplanten Investitionen und ggf. zu erwartenden Zuweisungen durchgeführt.
Diese Gesamtkosten („laufende“ Kosten und Kalkulatorische Kosten) werden anhand der unterschiedlichen von der Rechtsprechung anerkannten Pauschalverteilungsschlüsseln bzw. anhand der vorliegenden örtlichen Berechnungen, auf die Kostenträger Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke und Niederschlagswasserbeseitigung der Straßen aufgeteilt.
Berücksichtigung von Kostenüber-/Unterdeckungen
Im Rahmen der neu zu erstellenden Gebührenkalkulation werden die festgestellten Über- oder Unterdeckungen der vorangegangenen Jahre entsprechend berücksichtigt.
Bemessungseinheiten
Als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr wird der von der Rechtsprechung anerkannte „Frischwassermaßstab“ herangezogen. Als ansatzfähige Bemessungseinheiten werden üblicherweise die abgerechneten Abwassermengen der letzten 3-5 Jahre (Durchschnittswert) zugrundegelegt. Sofern künftig mit relevanten Änderungen dieser Abwassermengen zu rechnen ist (z.B. Wegfall oder Hinzukommen abwasserintensiver Betriebe, neue Baugebiete), wird dies in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend berücksichtigt.
Als Gebührenmaßstab für die Regenwassergebühr wird die befestigte/versiegelte Fläche der angeschlossenen Grundstücke herangezogen (Verfahren siehe oben).
Ermessenskatalog
Für die Beschlussfassung des Gemeinderates über die Gebührenkalkulation wird ein detaillierter Ermessenskatalog als Beschlussvorlage erarbeitet.
Das klar abgrenzbare Gebiet der Datenpflege eignet sich hervorragend zur Vergabe an einen externen Dienstleister. Unser Haus hat in der Vergangenheit für über 200 Kommunen in Baden-Württemberg die gesplittete Abwassergebühr erfolgreich eingeführt. Wir sind mit sämtlichen Verfahren und allen damit einhergehenden Arbeiten vertraut und bieten Ihnen unsere Unterstützung an, bei:
- Änderung bzgl. der Flächen-, Grundstücks- und Eigentümerdaten; Schriftverkehr
- Baugesucherfassung
- Flächennachführung im GIS
- Bearbeitung unklarer Teileigentumsverhältnisse und Grundstückszuordnungen
- Datenabgleich mit der Verbrauchsabrechnung
- Aktualisierung des Datenbestandes bei neuer ALK oder neuen Luftbildern
- Einscannen und Einbinden des gesamten Schriftverkehrs in einer Datenbank
- Bürgerinformationstelefon bspw. zu den Abrechnungszeiten
- Bearbeitungsschulungen rund um das Thema gesplittete Abwassergebühr
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