Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) zum 01.01.2024

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Hessen wurde nun nach intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Hessen“ vom 17.07.2023 mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

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Anforderungen an Kommunen bei der Umsetzung des HinSchG

Nachdem am 02. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten ist, sind deutschlandweit Kommunen mit den einhergehenden gesetzlichen Herausforderungen konfrontiert. Zwar bedeutet die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie einen weiteren Schritt in Richtung Verbesserung des Schutzes von Personen, die Rechtsverstöße melden, allerdings stellt es die Kommunen auch vor neue Probleme im Rahmen ihrer Umsetzung.

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Neues Entgeltgruppenverzeichnis der handwerklichen Tätigkeiten Bayern (13. Landesbezirklicher Tarifvertrag zum 01.01.2020)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Bayern wurde nun nach drei Jahren intensiver Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Bayern“ vom 27.01.2020 und das entsprechende Entgeltgruppenverzeichnis, tritt rückwirkend ab 01.01.2020 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

Eine Antragstellung des Arbeitnehmers zur Überleitung anhand der neuen tariflichen Eingruppierungsmerkmale war nicht notwendig. Den Arbeitgebern war für das Überleitungsverfahren, die Prüfung und Mitteilung etwaiger Höhergruppierungen eine Frist bis zum 15.05.2021 eingeräumt gewesen. Die bisherige Eingruppierung hat hierbei Bestandschutz, solange sich die auszuübende Tätigkeit nicht eingruppierungswirksam ändert.

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Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) ab dem 01.01.2021

Mit der Tarifeinigung 2019 kam es zu Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (EntgO TV-L), welche bereits zum 1.1. 2019 und dem 1.1.2020 Neuerungen mitbrachte und nun Änderungen rückwirkend zum 1.1.2021 aufweist, die umzusetzen sind um eine tarifkonforme Bezahlung aller Landesbeschäftigten zu gewährleisten.

Die Änderungen der Entgeltordnung und somit der Eingruppierungsmerkmale seit 1.1.2019 betreffen u.a. auch den Bereich der Techniker sowie die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Einführung der Entgeltgruppen 9a, 9b, 5 Fallgruppe 1, etc.). Ebenso ergaben sich grundlegende Änderungen durch strukturelle Vereinfachungen bzw. Neufassungen (Beschäftigte in den Pflegediensten) sowie die Ablösung bisheriger Entgeltgruppen (Sozial- und Erziehungsdienst).

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