Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen (HTB-H) zum 01.01.2024

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Hessen wurde nun nach intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Hessen“ vom 17.07.2023 mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

Eine Antragstellung des Arbeitnehmers zur Überleitung anhand der neuen tariflichen Eingruppierungsmerkmale ist nicht notwendig. Hierbei hat man sich an den Überleitungsregelungen der Überleitung in die (neue) Entgeltordnung zum TVöD aus 2017 orientiert.

Dies betrifft die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2023 hinaus fortbesteht und zum 01.01.2024 unter den Geltungsbereich des neuen landesbezirklichen Tarifvertrags fallen.

Bei der Überleitung der Beschäftigten und Beibehaltung der Tätigkeit ist somit die bisherige Eingruppierung grundsätzlich zugrunde zu legen. Die bisherige Eingruppierung hat hierbei Bestandschutz, solange sich die auszuübende Tätigkeit nicht eingruppierungswirksam ändert. Aus reinen Gründen der Überleitung muss daher keine Überprüfung der bisherigen Eingruppierung erfolgen.

Sofern sich aufgrund des neuen Regelwerkes eine höhere Eingruppierung ergeben würde, wird den Beschäftigten fristgerecht bis zum 31. Dezember 2024 ab Inkrafttreten des neuen landesbezirklichen Tarifvertrages die Möglichkeit einer schriftlichen Antragsstellung auf Höhergruppierung eingeräumt. Dieser Antrag, im Rahmen dieser Ausschlussfrist, wirkt dann auf den Überleitungszeitpunkt zum 01.01.2024 zurück.

Hingegen zur erstmaligen Bewertung, zur grundsätzlichen Überprüfung bzw. Feststellung der Eingruppierung oder bei Veränderung der Tätigkeiten nach der Überleitung sollte eine tarifliche Überprüfung erfolgen.

HEYDER+PARTER hilft bei der Vornahme von Stellenbewertungen

Unser Haus bietet Ihnen hierbei gezielte Hilfe zur Stellenbewertung der einzelnen individuellen Fälle, wenn die bisherige Eingruppierung nicht formell mittels Bewertung festgestellt oder die Überleitung nicht eindeutig dokumentiert ist.

Auch bei Veränderung der Tätigkeiten oder der Neubewertungen, auf Grundlage der aktuellen und neuen Tarifbestimmungen, nehmen wir die Stellenbewertung oder Überprüfung gerne für Sie vor.

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Geschäftsführung

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