Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) ab dem 01.01.2021

Mit der Tarifeinigung 2019 kam es zu Änderungen der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (EntgO TV-L), welche bereits zum 1.1. 2019 und dem 1.1.2020 Neuerungen mitbrachte und nun Änderungen rückwirkend zum 1.1.2021 aufweist, die umzusetzen sind um eine tarifkonforme Bezahlung aller Landesbeschäftigten zu gewährleisten.

Die Änderungen der Entgeltordnung und somit der Eingruppierungsmerkmale seit 1.1.2019 betreffen u.a. auch den Bereich der Techniker sowie die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Einführung der Entgeltgruppen 9a, 9b, 5 Fallgruppe 1, etc.). Ebenso ergaben sich grundlegende Änderungen durch strukturelle Vereinfachungen bzw. Neufassungen (Beschäftigte in den Pflegediensten) sowie die Ablösung bisheriger Entgeltgruppen (Sozial- und Erziehungsdienst).

Insbesondere für einzelne Berufsgruppen wurde mit den weiteren Änderungen der Entgeltordnung zum 1.1.2021 eine Anpassung der Tätigkeitsmerkmale an die geänderten Anforderungen der Berufsbilder vorgenommen. Dies gerade im Tarifbereich der Informations- und Kommunikationstechnik, mit Orientierung an die tariflichen Regelungen für Kommunen nach der neuen Entgeltordnung des TVöD-VKA.

Bei der Überleitung der Beschäftigten und Beibehaltung der Tätigkeit wurde die bisherige Eingruppierung grundsätzlich zugrunde gelegt. Ab Inkrafttreten der Änderung wird, fristgerecht bis zum 31. Dezember 2021, die Möglichkeit einer schriftlichen Antragsstellung auf Höhergruppierung eingeräumt.

HEYDER+PARTER hilft bei der Vornahme von Stellenbewertungen

Unser Haus bietet Ihnen hierbei gezielte Hilfe zur Stellenbewertung der einzelnen individuellen Fälle sowie der Neubewertungen auf Grundlage der aktuellen und neuen Tarifbestimmungen.

Gerade bei Problematiken, die sich ergeben können, wenn die bisherige Eingruppierung nicht formell mittels Bewertung festgestellt oder die Überleitung in den TV-L nicht eindeutig dokumentiert ist sowie bei Veränderung der Tätigkeiten, nehmen wir eine Überprüfung gerne für Sie vor.

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