Neue Entgeltordnung

Neue Entgeltordnung ab 1.1.2017 TVöD-VKA (Kommunen) vereinbart

Mit dem Beschluss der neuen Entgeltordnung durch die Tarifvertragsparteien im April 2016 empfiehlt es sich für Kommunen bereits jetzt zu handeln, um eine tarifkonforme Bezahlung aller Beschäftigten zu gewährleisten.

Insbesondere für einzelne Berufsgruppen wurde mit der neuen Entgeltordnung eine Anpassung der Tätigkeitsmerkmale an geänderte Anforderungen der Berufsbilder vorgenommen bspw. im Bereich der IT. Änderungen der Eingruppierungsmerkmale betreffen u.a. auch den Bereich der Meister und handwerklichen Beschäftigten.

Durch die neue Entgeltordnung kommt besonders bei der Überleitung der bestehenden Beschäftigten zum 1. Januar 2017 ein vermehrter Aufwand auf die Kommunen zu.

Hierbei ist kein neuer Eingruppierungsvorgang vorzunehmen, die Überleitung der bestehenden Mitarbeiter erfolgt auf Grundlage der bisherigen unveränderten Tätigkeit unter Beibehaltung der Entgeltgruppe, der zum Zeitpunkt des 1. Oktober 2005 ermittelten Überleitung. Änderungen zur bisherigen Eingruppierung auf Grundlage der neuen Entgeltordnung sind hierbei nach Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2017 auf Antrag durchzuführen. Höhergruppierungen erfolgen künftig bei vorhanden Beschäftigten nach neuer Regelung ab dem 1. März 2017 stufengleich.

Problematiken ergeben sich für die Kommunalverwaltungen besonders bei nicht eindeutig erfolgten und dokumentierten sowie falsch vorgenommenen Überleitungen. Ein verstärkter Bearbeitungsaufwand ergibt sich speziell im Bereich der Entgeltgruppe 9 mit den neu eingeführten Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c.

Unser Haus bietet Ihnen hierbei gezielte Hilfe zur Überleitung der einzelnen individuellen Fälle sowie bei Neubewertungen auf Grundlage der aktuellen und neuen Tarifbestimmungen.

Für die Kontaktaufnahme benutzen Sie einfach unser E-Mail-Formular oder rufen Sie uns an: 07071 9795-0.