Eine rechtssichere Kalkulation bildet die Grundlage zur Erstellung eines – einem Widerspruch standhaltenden – Kostenbescheides für die Leistungen der Feuerwehr.
Nach jeweiligem Landesrecht können Kommunen Kostenersätze bzw. Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr erheben. Eine möglichst hohe Kostendeckung kann nur durch die Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten und die korrekte Zuordnung dieser zu den Bereichen Personal und Fahrzeuge erreicht werden. Der Gesetzgeber verlangt zudem eine Unterscheidung zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten.
Der Kostenschuldner hat einen Anspruch auf Offenlegung aller Daten, die der Berechnung von Kostenersätzen zu Grunde liegen. Daher ist es notwendig die Kalkulation der Feuerwehrgebühren zu aktualisieren bzw. grundsätzlich zu erstellen.
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Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Heyder,
Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
Geschäftsführer
Zu Presse
Leistungsbeschreibung als PDF: Kostenersätze Feuerwehr
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