Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten in Baden-Württemberg zum 01.01.2024 (Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6G)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg wurde nach jahrelangen intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Baden-Württemberg“  (EG-TV Nr. 6 G BW) mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis vom 08.09.2023, tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 5 G vom 5.4.1991 (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

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Von Tübingen bundesweit für Kommunen tätig

Die Firma HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH Tübingen, ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf Dienstleistungen für die öffentliche Hand spezialisiert hat. Gegründet in Tübingen vor 40 Jahren, betreuen wir Regionale Zweckverbände, Kommunen, Kreisverwaltungen und Ministerien.
Von unserem Hauptsitz in Tübingen und der Niederlassung in Leipzig erarbeiten wir – regional und bundesweit – individuelle Lösungen in den Bereichen des kommunalen Finanzwesens, der Organisation, der Geoinformation, der IT und des Internets.

Wir beteiligen uns an dem Klimapakt der Stadtverwaltung Tübingen und der Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“. Dafür optimieren laufend unser Mobilitätskonzept in Richtung Klimafreundlichkeit.

HEYDER+PARTNER Tübingen

Tübingen – die kleine große Stadt

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Sehen Sie in dem Imagevideo der Stadt Tübingen ein Einblick in unsere Heimatstadt.

Untersuchung zur Einführung von Telearbeitsplätzen

Die Telearbeit ist im Zuge der Digitalisierung zum festen Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung geworden. Kommunen können angesichts des drohenden Fachkräftemangels, sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und so qualifizierte Mitarbeiter für ihre Verwaltung gewinnen und langfristig binden. Darüber hinaus ergibt sich für den Arbeitnehmer eine örtlich flexible Arbeitsgestaltung, welche auch für den Arbeitgeber einen vollumfassenden Vorteil darstellt.

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Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

Verpflichtung zur genauen systemischen Erfassung der täglichen Arbeitszeit

Mit aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zur Arbeitszeiterfassung (Urteil vom 14.05.2019 – Az.: C-55/18) sind auch kommunale Arbeitgeber verpflichtet, künftig die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer mit einem System zur Arbeitszeiterfassung festzuhalten.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Einhaltung der täglich und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie der Pausen- und Ruhezeiten der Mitarbeiter, gerade auch bei individuellen flexiblen Arbeitsmodellen wie bspw. Home-Office oder Außendiensten, sicherzustellen sind die Kommunen gehalten Ihre Arbeitszeitdokumentation systemisch aber praktikabel und im Rechtsrahmen zu gestalten.

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Kooperationskonzept für die Zukunft der Bauhöfe

Gleich zwei Förderbescheide in Höhe von 71.400 Euro und von 35.700 Euro haben die zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Würzburger Norden am 24. April vom Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken erhalten.
Ziel des Bauhofkonzeptes ist es, zunächst eine Basisanalyse pro Bauhof vorzunehmen und dann Vorschläge für die Optimierung und die zukünftige Zusammenarbeit der Bauhöfe zu machen. Mit der Erarbeitung ist die Betriebswirtin und Erziehungswissenschaftlerin Christel Haupt von der Kommunalberatungsfirma Heyder & Partner mit Hauptsitz in Tübingen beauftragt, die bereits mehr als 120 Bauhöfe bundesweit untersucht hat.

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Urlaub Arbeitnehmer

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zum Jahresurlaub (Urteile vom 6.11.2018 – Az.: C-619/16; C-684/16 und Az.: C-569/16; C-570/16) sind Kommunen bereits jetzt angehalten, künftig langfristig zu planen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Urlaubsplanung der Mitarbeiter, gerade bei der Einbindung von Teilzeitbeschäftigten, nicht zu gefährden.

Durch die Unionsrechtsprechungen des EuGH vom 6. November 2018 sind den nationalen Regelungen entgegenstehende Rechtslagen zum Jahresurlaub eingetreten.

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Das neue Firmen-E-Auto ist da

HEYDER + PARTNER macht blau – und zwar in Weiß. Mit unserem neuen Renault Zoe als Firmenwagen können wir nun alle Ortstermine in einem Umkreis bis zu 150 km völlig emissionslos erreichen. Damit wollen wir im Rahmen des Klimapaktes mit der Stadtverwaltung Tübingen einen weiteren Schritt gehen unser Mobilitätskonzept in Richtung Klimafreundlichkeit zu optimieren.

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HEYDER + PARTNER macht auch blau

Im Frühjahr 2008 wurde die Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ von Oberbürgermeister Boris Palmer ins Leben gerufen. Das Ziel der Kampagne sind die Förderung des Engagements für den Klimaschutz und das Einsparen von Energie. In vier Jahren soll 25 Prozent weniger Kohlendioxid ausgestoßen werden als im Jahr 2014. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadtverwaltung Tübingen mit mehreren Firmen einen Klimapakt geschlossen. Wir sind dabei!

Mit dem Beitritt zum Klimapakt stehen wir nun vor der Herausforderung, ein klimafreundliches Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Mit der Einführung des Jobtickets haben wir schon einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Für Besorgungen in Tübingen verwenden wir ein Firmenfahrrad. Für die Termine in der näheren Umgebung wird ein Elektrofahrzeug angeschafft. Über weitere Schritte hin zu einem nachhaltigen Mobilitätskonzept werden wir Sie hier auf unserer Homepage informieren.

Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr

Eine rechtssichere Kalkulation bildet die Grundlage zur Erstellung eines – einem Widerspruch standhaltenden – Kostenbescheides für die Leistungen der Feuerwehr.

Nach jeweiligem Landesrecht können Kommunen Kostenersätze bzw. Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr erheben. Eine möglichst hohe Kostendeckung kann nur durch die Berücksichtigung aller ansatzfähigen Kosten und die korrekte Zuordnung dieser zu den Bereichen Personal und Fahrzeuge erreicht werden. Der Gesetzgeber verlangt zudem eine Unterscheidung zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten.

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Firmenjubiläum

Firmenjubiläum – 25 Jahre HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH

Im Frühjahr 1991 wurde die Firma HEYDER+PARTNER als Gesellschaft für Kommunalberatung mit Firmensitz in der Universitätsstadt Tübingen eingetragen. Bereits in den frühen 80er Jahren existierten Vorläufer der heutigen Firma.

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Firmenjubiläum

Firmenjubiläum – 25 Jahre HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH

Als kompetenter Partner an der Seite der Kommunen

Im Frühjahr 1991 wurde die Firma HEYDER+PARTNER als Gesellschaft für Kommunalberatung mit Firmensitz in der Universitätsstadt Tübingen eingetragen. Bereits in den frühen 80er Jahren existierten Vorläufer der heutigen Firma.

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Potenzialflächenanalyse Windenergie

Änderung des Landesplanungsgesetzes bzgl. Windkraftanlagen zum 1.1.2013

Die Änderung hat zur Folge, dass Regionalpläne keine Ausschlussgebiete mehr festlegen können und ohne eine geeignete Flächennutzungsplanung die Windkraft im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn nur durch zeitnahe Teilflächenänderungen des FNPs kann die Kommune maßgeblich steuern.

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Solarkataster

Wir erstellen für Sie ein Auskunftssystem über alle Photovoltaikanlagen Ihrer Gemeinde, das auch für die Feuerwehr von großem Nutzen sein kann. Neben Leistung, Inbetriebnahme, etc. kann auch der Ort des Notabschalters mit aufgenommen werden. Das Kataster kann auch in einem von unserem Haus entwickelten portablen WebGIS (z.B. auf Tablet-PC) verfügbar gemacht werden.

Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Heyder,
Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
Geschäftsführer

Für die Kontaktaufnahme benutzen Sie einfach unser E-Mail-Formular oder rufen Sie uns an: 07071 9795-0.