Neue Regelungen zur Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten in Baden-Württemberg zum 01.01.2024 (Landesbezirklicher Tarifvertrag Nr. 6G)

Für die handwerklichen Beschäftigten der Kommunen in Baden-Württemberg wurde nach jahrelangen intensiven Verhandlungen ein neues landesbezirkliches Tarifwerk ergänzend zum TVöD-VKA geschaffen.

Der neue landesbezirkliche Tarifvertrag „handwerklicher Bereich Baden-Württemberg“  (EG-TV Nr. 6 G BW) mit dem entsprechenden Entgeltgruppenverzeichnis vom 08.09.2023, tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft und ergänzt somit den TVöD-VKA im Bereich der handwerklichen Beschäftigten hinsichtlich der speziellen tariflichen Eingruppierungsmerkmale. Hierdurch wird der bisher bestehende landesbezirkliche Tarifvertrag Nr. 5 G vom 5.4.1991 (und das dazugehörige Lohngruppenverzeichnis) abgelöst, dessen spezielle Tarifregelungen bis zum Neuabschluss den TVöD-VKA ergänzten.

Gegliedert in 24 Tarifkapitel wurden spezielle Tätigkeitsmerkmale, u.a. zur Eingruppierung verschiedenster Bereiche wie bspw. Reinigung, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Bau- und Betriebshöfe, Grün- und Baumpflege, Kläranlagen, Entsorgung/Versorgung, Fahrzeug- und Maschinenführer, Feuerwehr, etc., geschaffen. Zudem wurde auch das Merkmal des „sonstigen Beschäftigten“ zur Förderung der Gleichstellung von sog. „Quereinsteigern“ bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für den handwerklichen Bereich zugelassen.

Eine Antragstellung des Arbeitnehmers zur Überleitung anhand der neuen tariflichen Eingruppierungsmerkmale ist nicht notwendig.

Den Arbeitgebern ist für die Überprüfung der Richtigkeit der bisherigen Eingruppierung, der Durchführung der Überleitung mit Prüfung und Mitteilung etwaiger Höhergruppierungen und ggf. der Neufeststellung der Eingruppierung anhand des neuen Regelwerkes eine Frist bis zum 31.10.2024 eingeräumt. Die Mitteilung ggü. den Arbeitnehmern hat spätestens bis zu dieser Frist in Textform zu erfolgen. Dies betrifft die Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2023 hinaus fortbesteht und zum 01.01.2024 unter den Geltungsbereich des neuen landesbezirklichen Tarifvertrags fallen.

Somit findet die tarifliche Überprüfung, Überleitung und ggf. Neufeststellung der Eingruppierung anhand des neuen Tarifwerkes zu dieser Frist von Amtswegen statt.

HEYDER+PARTER hilft bei der Vornahme der tariflichen Überprüfung, Überleitung und Neufeststellung

Unser Haus bietet Ihnen hierbei gezielte Hilfe zur Stellenbewertung der einzelnen individuellen Fälle, wenn die bisherige Eingruppierung für die notwendige Feststellung der bisherigen Eingruppierung und Überleitung nicht formell mittels Bewertung eindeutig dokumentiert ist.

Auch bei Veränderung der Tätigkeiten oder der Neubewertungen, auf Grundlage der aktuellen Überleitungsthematik und neuen Tarifbestimmungen, nehmen wir die Stellenbewertung oder Überprüfung gerne für Sie vor.

Haben Sie Interesse an einem Angebot?

Ansprechpartnerin:

Sonja Schmid-Neofitidis
Geschäftsführung

Für die Kontaktaufnahme benutzen Sie einfach unser  E-Mail-Formular oder rufen Sie uns an: 07071 9795-0.