Änderung des Landesplanungsgesetzes bzgl. Windkraftanlagen zum 1.1.2013
Die Änderung hat zur Folge, dass Regionalpläne keine Ausschlussgebiete mehr festlegen können und ohne eine geeignete Flächennutzungsplanung die Windkraft im Außenbereich grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn nur durch zeitnahe Teilflächenänderungen des FNPs kann die Kommune maßgeblich steuern.
Unser Haus erstellt für Sie in einem standardisierten, kostengünstigen Verfahren eine Basisanalyse und ermittelt – unter Berücksichtigung aller rechtlich relevanter Kriterien – geeignete Standortflächen. Ergebnis ist ein Gutachten, das die Grundlage für eine Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes bildet.
Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Heyder,
Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
Geschäftsführer
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