Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer

Die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer eröffnet Kommunen ein neues Instrument, um die Umwelt- und Abfallpolitik zu steuern. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer prüft eine Vielzahl von Städten und Gemeinden die Implementierung eigener Regelungen auf kommunaler Ebene.

Mithilfe der Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen können Kommunen sowohl ökologische Ziele als auch fiskalische Interessen verfolgen. Durch die Besteuerung von Einwegverpackungen für Speisen und Getränke haben Gemeinden die Möglichkeit unter anderem die Kosten für die Reinigung und Entsorgung von Abfällen zu reduzieren.

Gleichzeitig stellen die Entwicklung einer rechtssicheren Satzung, die organisatorische Umsetzung und die spätere Verwaltung erhebliche Anforderungen an die kommunale Praxis. Hierfür müssen sich die Kommunen mit zahlreichen fachlichen und organisatorischen Fragestellungen auseinandersetzen.

Wir unterstützen Sie gerne umfassend mithilfe unserer langjährigen Expertise in den Bereichen Kommunalfinanzen, Gebühren- und Abgabenrecht sowie Verwaltungsorganisation:

  • Unterstützung bei der Erstellung einer rechtssicheren Satzung
  • Beratung zur Struktur in der Organisation und Verwaltung
  • Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Überprüfung der rechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen
  • Erstellung eines praxisgerechten Umsetzungskonzepts
  • Begleitung von politischen Entscheidungsprozessen

HEYDER + PARTNER bietet Ihnen hierbei gezielte Beratung und Unterstützung bei der Einführung der Verpackungssteuer an.