Wichtig für eine ausgewogene behörden- bzw. unternehmensinterne Vergütungsstruktur sind regelmäßige Stellenbewertungen nach den Vorgaben des Tarifrechtes. Auch nach der Einführung des TVöD im Oktober 2005, welcher die Versprechungen an eine Vereinfachung im Bewertungsrecht bislang noch nicht erfüllt hat, sind Eingruppierungsfragen und die Überprüfung des Gehaltsgefüges in einer Verwaltung aktueller denn je.
Unsere Tarifexperten/innen beraten Ihre Kommune/Unternehmen umfassend in allen Fragen des Eingruppierungsrechtes und begleiten gemeinsam mit Lenkungsgruppen, Personalrat und der Mitarbeiterschaft einzelne wie umfassende Eingruppierungsprojekte.
Unser betrieblicher Erfahrungshorizont umfasst neben Gemeinden, Städten und Landkreisen auch wissenschaftliche Institute, Kreissparkassen sowie Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe.
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