Ausschreibung von Bestatterleistungen

Da Bestatterleistungen in der Regel den Schwellenwert überschreiten, sind diese ausschreibungspflichtig. Neben der Wahl des richtigen Ausschreibungsverfahrens ist es wichtig die strengen formellen Voraussetzungen des Verfahrens einzuhalten. Auch die zu erbringenden Leistungen müssen klar benannt und definiert sein. Um ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten müssen die Auswahlkriterien schon im Vorfeld deutlich genannt werden. Nur so wird gewährleistet, dass die Ausschreibung einer etwaigen rechtlichen Überprüfung standhält.

Leistungen unseres Hauses

  • Ermittlung des richtigen Verfahrens nach VOL/A
  • Erstellung der Ausschreibungstexte
  • Ausarbeitung des Leistungsverzeichnisses und sämtlicher Ausschreibungsunterlagen
  • Festlegung der Bewertungskriterien in Rücksprache mit der Verwaltung
  • Auswertung der Angebote anhand der vorab festgelegten Bewertungskriterien

Bei der Durchführung der Ausschreibung werden von uns sämtliche formellen Anforderungen berücksichtigt, insbesondere werden mögliche Fristen berücksichtigt.

Mitwirkung / Leistung der Verwaltung

  • Friedhofsordnung und Friedhofsgebührensatzung
  • Vertrag über bisherige Bestatterleistungen (soweit vorhanden)
  • Lageplan der Friedhöfe
  • Veröffentlichung der Ausschreibung in Mitteilungsblatt, Zeitung, etc.
  • Versand der Angebotsunterlagen

Bei Bedarf werden weitere Unterlagen angefordert.