Getrennte Abwassergebühr für Kommunen

Einheitliche Abwassergebühr verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz und Äquivalenzprinzip!

VGH Mannheim ändert seine Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr / Sämtliche Kommunen müssen eine getrennte Abwassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben / Auch kleine Kommunen sind betroffen

Die Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg müssen rückwirkend zum 1. Januar 2010 neben den anlaufenden Arbeiten zur Einführung der kommunalen Doppik ein weiteres großes Projekt realisieren – die Kalkulation und Veranlagung von getrennten Abwassergebühren. Grund hierfür ist eine Entscheidung des VGH Mannheim (Az.: 2 S 2938/08).

Der Gerichtshof verwirft – so eine Pressemitteilung des VGH vom 11. März 2010 – den bisher gebräuchlichen modifizierten Frischwassermaßstab für die Berechnung der einheitlichen Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser, da dieser auch bei kleinen Kommunen gegen den Gleichheitsgrundsatz sowie das Äquivalenzprinzip verstößt.

Die Auswirkungen des Urteils sind erheblich. Laut Pressemitteilung des Gemeindetages vom 11.03.2010 müssen nun alle Kommunen in Baden-Württemberg eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben.

Mit der Entscheidung folgt der Gerichtshof konsequent der Rechtslage in den meisten anderen Bundesländern in der Bundesrepublik. (siehe hierzu OVG Münster Urteil vom 18. Dezember 2007 – 9 A 3648/04 -; Hessischer VGH Urteil vom 2. September 2009 – 5 A 619/08) .

Die Begründung trägt den tatsächlichen abwassertechnischen Bedingungen Rechnung, selbst bei Einfamilienhausgrundstücken ist nach Ansicht des VGH BW der Frischwassermaßstab kein tauglicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab. So würden bei der Berechnung nach Frischwassermaßstab Familien gegenüber Einzelhaushalten benachteiligt werden. Obiges Schaubild der Verhältnisse bei vorliegender offener Bauweise aus einer Untersuchung von HEYDER+PARTNER verdeutlicht das jetzt vom VGH festgestellte unterschiedliche Verhältnis.

Nachdem der VGH das WARUM der Einführung Niederschlagswassergebühr geklärt hat, muss seitens der Verwaltung eine zeitnahe, wirtschaftliche und rechtssichere Einführungsstrategie ausgewählt werden.

HEYDER+PARTNER hat in vielen Projekten in Deutschland bereits ein Gebührensplitting eingeführt. In Baden-Württemberg gehören zu unseren Kunden bei der Einführung und/oder Untersuchung des gesplitteten Abwassertarifes u.a. Städte wie Reutlingen, Ulm, Pforzheim und Heilbronn.

Durch intelligente Einführungsstrategien lassen sich erhebliche Kosten für die Gebührenzahler einsparen und gleichzeitig die Bearbeitungszeiträume des Projekts reduzieren.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einführung und Umsetzung des Gebührensplittings vor – gerne auch im Rahmen einer Gemeinderatssitzung.

Beschreibung: Einführung der getrennten Abwassergebühr

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