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Aktuelle Mitteilungen von HEYDER + PARTNER

17.03.2020

Untersuchung zur Einführung von Telearbeitsplätzen

Die Telearbeit ist im Zuge der Digitalisierung zum festen Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung geworden. Kommunen können angesichts des drohenden Fachkräftemangels, sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und so qualifizierte Mitarbeiter für ihre Verwaltung gewinnen und langfristig binden. Darüber hinaus ergibt sich für den Arbeitnehmer eine örtlich flexible Arbeitsgestaltung, welche auch für den Arbeitgeber einen vollumfassenden Vorteil darstellt.

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15.05.2019

Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

Mit aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zur Arbeitszeiterfassung (Urteil vom 14.05.2019 – Az.: C-55/18) sind auch kommunale Arbeitgeber verpflichtet, künftig die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer mit einem System zur Arbeitszeiterfassung festzuhalten.
Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Einhaltung der täglich und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie der Pausen- und Ruhezeiten der Mitarbeiter, gerade auch bei individuellen flexiblen Arbeitsmodellen wie bspw. Home-Office oder Außendiensten, sicherzustellen sind die Kommunen gehalten Ihre Arbeitszeitdokumentation systemisch aber praktikabel und im Rechtsrahmen zu gestalten.

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10.05.2019

Kooperationskonzept für Bauhöfe

Besonders im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit von Bauhöfen steckt für Kommunen ein beachtliches finanzielles Einsparpotential.
Zudem kommt in Zeiten des Fachkräftemangels der gemeinsamen Nutzung von Qualifikation und Spezialwissen immer größere Bedeutung zu.

Unser Haus begleitet und unterstütz Kommunen auf diesem Wege.

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09.11.2018

Urlaub Arbeitnehmer

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen des EuGH im Unionsrecht zum Jahresurlaub (Urteile vom 6.11.2018 – Az.: C-619/16; C-684/16 und Az.: C-569/16; C-570/16) sind Kommunen bereits jetzt angehalten, künftig langfristig zu planen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltungsgeschäfte im Hinblick auf die Urlaubsplanung der Mitarbeiter, gerade bei der Einbindung von Teilzeitbeschäftigten, nicht zu gefährden.

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18.09.2018

Das neue Firmen-E-Auto ist da

HEYDER + PARTNER macht blau – und zwar in weiß. Mit unserem neuen Renault Zoe als Firmenwagen können wir nun alle Ortstermine in einem Umkreis bis zu 150 km völlig emissionslos erreichen.

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28.03.2018

HEYDER + PARTNER macht auch blau

Im Frühjahr 2008 wurde die Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau“ von Oberbürgermeister Boris Palmer ins Leben gerufen. Das Ziel der Kampagne ist die Förderung des Engagements für den Klimaschutz und das Einsparen von Energie. In vier Jahren soll 25 Prozent weniger Kohlendioxid ausgestoßen werden als im Jahr 2014. Um dieses Ziel zu erreichen hat die Stadtverwaltung Tübingen mit mehreren Firmen einen Klimapakt geschlossen. Wir sind dabei!

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01.01.2017

Neue Entgeltordnung ab 1.1.2017 TVöD-VKA (Kommunen) vereinbart

Mit dem Beschluss der neuen Entgeltordnung durch die Tarifvertragsparteien im April 2016 empfiehlt es sich für Kommunen bereits jetzt zu handeln, um eine tarifkonforme Bezahlung aller Beschäftigten zu gewährleisten.
Insbesondere für einzelne Berufsgruppen wurde mit der neuen Entgeltordnung eine Anpassung der Tätigkeitsmerkmale an geänderte Anforderungen der Berufsbilder vorgenommen bspw. im Bereich der IT. Änderungen der Eingruppierungsmerkmale betreffen u.a. auch den Bereich der Meister und handwerklichen Beschäftigten.

Durch die neue Entgeltordnung kommt besonders bei der Überleitung der bestehenden Beschäftigten zum 1. Januar 2017 ein vermehrter Aufwand auf die Kommunen zu.

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14.06.2016

25 Jahre HEYDER+PARTNER Gesellschaft für Kommunalberatung mbH

Als kompetenter Partner an der Seite der Kommunen

Im Frühjahr 1991 wurde die Firma HEYDER+PARTNER als Gesellschaft für Kommunalberatung mit Firmensitz in der Universitätsstadt Tübingen eingetragen. Bereits in den frühen 80er Jahren existierten Vorläufer der heutigen Firma.

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25.05.2016

Baden-Württemberg: Neues Feuerwehrgesetz tritt zum 17. Dezember 2015 in Kraft

Zum 17. Dezember 2015 trat die lange in Aussicht gestellte Gesetzesänderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg in Kraft.

Vor Allem mit der Änderung des § 34 Kostenersatz, Absätze (5), (6) und (7) werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, für die kostenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr, angemessene Kostenersätze erheben zu können. Dem Wunsch der Kommunen wird hiermit Rechnung getragen die Regelung zur Ermittlung der Kostenersätze zu vereinfachen.

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18.06.2015

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) – Entwicklung und momentaner Stand Juni 2015

Durch Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz (IMK) vom 21.11.2003 wurde bundesweit der Weg zu einer ressourcenorientierten und outputgesteuerten Form der kommunalen Rechnungslegung geebnet. Die einzelnen Bundesländer haben diese Zielvorgabe unterschiedlichst umgesetzt
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Leitfaden zur Bilanzierung

Der Leitfaden zur Bilanzierung ist erstellt (abgestimmt mit der Lenkungsgruppe NKHR: Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeinde- und Städtetag, Datenverarbeitungsverbund BW).

Damit ist die Vorgehensweise zur Bewertung des kommunalen Vermögens weitgehend geklärt.

Der Leitfaden kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

www.nkhr-bw.de/site/KDRS-NKHR/get/7544289/2.%20Auflage%20Bilanzierungsleitfaden.pdf


24.07.2012

Erneuerbare Energien

Kommunaler Energieplan
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Solarkataster


05.07.2012

Kalkulation Kostenersatz Feuerwehr

Mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 10. November 2009 ist eine Kalkulation der Kostenersätze für die Feuerwehr unabdingbar, um Kostenbescheide geltend machen zu können.
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13.02.2012

Neue Entgeltordnung für den TV-L tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft

Zum 1. Januar 2012 wurde die lange in Aussicht gestellte Entgeltordnung für die Beschäftigten im TV-L redaktionell abgeschlossen und konnte in Kraft treten. Diese neue Entgeltordnung entfaltet ihre Wirkung zunächst ausschließlich für neu eingestellte Kräfte sowie bei der Übertragung einer anderen Tätigkeit ab dem 1. Januar 2012. Das heißt grundsätzlich muss kein Beschäftigter auf Grund des In-Kraft-Tretens der Entgeltordnung neu eingruppiert werden.
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09.12.2011

Vergütung nach dem Lebensalter im BAT verstößt gegen das AGG

Insbesondere für Einrichtungen und Vereine, die bislang noch nach den alten Regelungen des BAT vergüten, hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011 – 6 AZR 481/09 – erhebliche Auswirkungen. Darin heißt es, dass die in § 27 Abschnitt a BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütung in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot bezüglich Diskriminierung wegen Alters verstößt, welches in Art. 21 der Charta der Grundreche der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 verankert ist. Diese tarifrechtliche Regelung stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar.
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