Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte

Kalkulation der Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte

Allgemeines

Die Erhebung von Benutzungsgebühren erfordert eine rechtssichere Kalkulation auf der Grundlage der Kommunalabgabengesetze der einzelnen Bundesländer und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Die Kostenermittlung erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.

Leistungen unseres Hauses

Sämtliche gebührenrelevanten Kosten werden ausgehend von den Anlagenachweisen bzw. der Kostenrechnung erfasst. Diese werden entsprechend den Standorten aufbereitet und transparent dargestellt, dass eine entsprechende Kalkulation erfolgen kann. Soweit aktuelle Daten von künftigen Räumlichkeiten vorhanden sind werden diese in einer Parallelrechnung abgebildet.
Die Verteilungsmaßstäbe sind je nach Abrechnungsart

  • die Entschädigung pro Person und Monat
  • die Nebenkosten in Form von tatsächlichem Verbrauch und
  • die Kosten für Mieten.

Berücksichtigt werden Kapitalkosten, Instandsetzungskosten, Schönheitsreparaturen und dergleichen.

Mitwirkung / Leistungen der Verwaltung

  • aktuelle Benutzungs- und Gebührenordnung
  • Verwaltungshaushalt der letzten drei bis fünf Jahre
  • aktueller Anlagenachweis

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