GAB-Verfahren

Bei dem Verfahren nach Grundstücksgenauem Abflussbeiwert (GAB-Verfahren) wird für jedes Grundstück ein grundstücksgenauer Abflussbeiwert ermittelt und mit Hilfe von diesem der prozentuale Anteil der bebauten und versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet.

Die so ermittelte abflussrelevante Fläche der Grundstücke geht den Eigentümern in Form einer Anhörung mit einer ausführlichen Informationsbroschüre zu. Die Grundstückseigentümer haben innerhalb einer meist vierwöchigen Frist die Möglichkeit diese Fläche zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Ermittlung der abflussrelevanten Fläche


Die Grundlage des GAB-Verfahrens stellt das ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und die ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) dar.

1.1 Informationen aus ALB: Gemarkung – Flurstücknummer – Eigentümer
1.2 Informationen aus ALK: Größe der bebauten Fläche
1.3 Informationen aus Verbrauchsabrechnung: Lagebezeichnung, Kundennummer, Zählernummer

2. Zusammenführung der ALB, ALK und Verbrauchsabrechnung

Ergebnis:
Datensatz mit Information: Grundstückseigentümer mit Größe der bebauten Fläche, Lage und Kundennummer.

3. Ermittlung des GAB und Berechnung der abflussrelevanten Fläche aller Grundstücke

Da ALB und ALK jedoch keine Informationen über sonstige versiegelte und befestigte Flächen auf dem Grundstück enthalten, müssen solche Flächen wie Hofeinfahrten, Hauseingänge, Dachüberstände usw. ermittelt werden. Hierfür wird für jedes Flurstück ein grundstücksgenauer Abflussbeiwert (GAB) ermittelt, der die abflussrelevante und somit gebührenpflichtige Gesamtfläche erfasst.

Bevor jedoch die Flächenberechnung durchgeführt wird, muss die Grundlage für die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Flächen auf den Flurstücken geschaffen werden. Denn in Abhängigkeit zur Oberflächenbeschaffenheit gelangt unterschiedlich viel Niederschlagswasser in die Kanalisation. Demnach müssen unterschiedliche Gewichtungen festgelegt werden, die Eingang in die Abwassersatzung finden. Sogenannte Abflussfaktoren müssen festgelegt werden.

Diese können beispielsweise sein (so vom BWGT empfohlen):

Weiter müssen Vergünstigungsregelungen für Flächen, die über Zisternen und Versickerungsanlagen in die Kanalisation entwässern, festgelegt werden.

In einem nächsten Schritt wird der grundstücksgenaue Abflussbeiwert (GAB) für jedes Grundstück spezifisch ermittelt. Er basiert auf dem Verhältnis bebaute Fläche zur Grundstücksgröße und wird ergänzt um eine qualifizierte Schätzung, die sich auf die festgelegten Abflussfaktoren bezieht. Mit Hilfe des GAB wird dann die abflussrelevante Fläche für jedes Grundstück bestimmt. Das Ergebnis ist eine qualifizierte Schätzung, die dem Grundstückseigentümer in einer Anhörung zugeht.

Erfassung der Sonderflurstücke


Flurstücke mit atypischer Bebauung und Versiegelung werden unter zu Hilfenahme von Orthofotos vertiefend/weiter ausgewertet.

Unter Sonderflurstücke fallen:

  • Flurstücke mit gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Flurstücke mit überdurchschnittlich großen Park- oder Lagerflächen
  • Überdurchschnittlich große Flurstücke
  • Flurstücke im Außenbereich

4. Erstellung der Anhörung mit Informationsbroschüre und Zustellung an Grundstückseigentümer

5. Akzeptanz bzw. Korrektur der ermittelten abflussrelevanten Fläche

6. Einarbeitung der Rückläufe

7. Ermittlung der Gesamtsumme der versiegelten Flächen der Kommune
(Zu Gebührenkalkulation)


Vorteile des GAB-Verfahrens

  • Rechtssicher aufgrund der Korrekturmöglichkeit des Grundstücksbesitzers ab dem 1. Quadratmeter.
  • Kostengünstig und wenig aufwändig, da auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden kann (ALB, ALK, Verbrauchsabrechnung)
  • Bürgerfreundlich, da abflussrelevante Fläche bereits ermittelt
  • Hohe Akzeptanz, da Daten aus erstelltem Lageplan ersichtlich
  • Korrektur bei 30-40 % der Grundstückseigentümer, somit Abschluss des Verfahrens bei 60-70 % mit Akzeptieren der Ermittlung
  • Kurzer Projektbearbeitungszeitraum
  • Projektdurchführung und -betreuung aus einer Hand
  • Durchführung in Bausteinen möglich, Kommune kann wenn gewünscht einzelne Module selbst durchführen
  • Geringer Pflegeaufwand: die künftige Datenpflege erfolgt über die Datenbank des jeweiligen Abrechnungssystems

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