Neues Feuerwehrgesetz

Baden-Württemberg: Neues Feuerwehrgesetz tritt zum 17. Dezember 2015 in Kraft

Zum 17. Dezember 2015 trat die lange in Aussicht gestellte Gesetzesänderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg in Kraft.

Vor Allem mit der Änderung des § 34 Kostenersatz, Absätze (5), (6) und (7) werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, für die kostenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr, angemessene Kostenersätze erheben zu können. Dem Wunsch der Kommunen wird hiermit Rechnung getragen die Regelung zur Ermittlung der Kostenersätze zu vereinfachen.

Entsprechend der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) vom 18. März 2016, welche die Stundensätze aller üblichen Feuerwehrfahrzeuge enthält, müssen die Kommunen künftig lediglich die Personalkosten der ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen selbst ermitteln. Sowie die Fahrzeuge, einschließlich deren Beladung, die nicht in der Verordnung enthalten sind.

Gerne überarbeitet unser Haus Ihre Kostenersatzsatzung und passt diese der neuen Rechtsprechung an.

Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Heyder,
Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
Geschäftsführer

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